Die staatliche Verwaltung Sloweniens stellt sich vor

 

1. Wer ist „der Staat“ in Slowenien?

 

Slowenien ist ein junger Staat, dessen Strukturierung in den frühen Anfang der neunziger Jahre zurückreicht und dessen gegenwärtige Geschichte mit dem Zerfall der ehemaligen Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien beginnt. Am Beginn der Entstehung der Verfassung der selbstständigen Republik Slowenien steht eine Gruppe von Rechtsexperten, die den Text vorbereitete, die Struktur des Systems der Staatsverwaltung nach deutschem Vorbild vorschlug und ihre Rahmenbedingungen in die Verfassung selbst einbaute.

 

Wie in anderen republikanischen Verfassungen auch unterscheidet die Gewaltenteilung in Slowenien
 

- exekutive (ausführende),

- judikative (rechtsprechende) und

- legislative (gesetzgebende)
 

Zweige der Staatsgewalt. Die staatliche Verwaltung im engeren Sinn wird dem exekutiven Zweig zugeordnet.

 

Auf der obersten Ebene erledigt die Regierung der Republik Slowenien die staatlichen Aufgaben in Ministerien.

 

(Hyperlink zur Liste und Aufgabenabgrenzung der slowenischen Ministerien)

 

Auf niedrigerem Niveau finden wir so genannte Verwaltungseinheiten, in deren Zuständigkeiten Verwaltungsaufgaben gehören, die sie auf dem ganzen Territorium des Landes auszuüben haben. Die Gebiete der Verwaltungseinheiten sind so festgelegt, dass die rationelle und wirksame Erledigung der Verwaltungsaufgaben sichergestellt ist. Eine Verwaltungseinheit umfasst in der Regel das Gebiet einer oder aller lokalen Gemeinschaften, das heißt der Gemeinden.

 

Die Verwaltungseinheiten entscheiden in 1. Instanz in den Verwaltungsverfahren und erledigen alle anderen Verwaltungsaufgaben aus der staatlichen Zuständigkeit. Ihre Leitung obliegt einem Vorsteher (Naèelnik)

 

Die Verwaltungseinheiten sind nicht nur "Entscheider", sonder leisten auch so genante Verwaltungsdienste (Services). Die Verwaltungseinheiten sind die 1. Instanz in Verwaltungsverfahren, aber auch Dienstleister. Alle haben z. B. einen Consultant, einen Berater, der den Einwohnern hilft „alles mit dem Staat" zu regeln. Die Gemeinden haben aber damit nichts zu tun. Ein separates Gesetz reguliert die Zuständigkeiten der Gemeinden, die lokal bezogene Aufgaben habe, z. B. die örtlichen öffentlichen Versorgungsbetriebe. In diesem Rechtssystem gibt es auch so etwas wie derivative Zuständigkeiten der Gemeinden, die das Staat auf sie überträgt. Davon ist bisher nicht Gebrauch gemacht worden, sodass die Gemeinden bisher ausschließlich originäre Zuständigkeiten haben. Die Leitung einer Gemeinde obliegt dem Bürgermeister (Župan).

 

Gesondert gilt es zu betonen, dass in der Verwaltung im weiteren Sinn, das heißt in der öffentlichen Verwaltung insgesamt auch andere öffentlichrechtliche juristische Personen entscheiden. Unter ihnen sind die bedeutendsten die Gemeinden. Sie sind selbstverwaltete lokale Gemeinschaften, die zunächst die Einzigen sind, denn wir haben in Slowenien kein zweistufiges System der lokalen Selbstverwaltung. Das letztere kann sich jedoch recht bald verändern, wird es doch nötig sein, für die Verteilung und Zueignung (Widmung) von Geldmitteln möglichst bald eine Strukturänderung durch die Einführung von so genannten Regionen vorzunehmen. Zunächst sind die Polemiken über die Anzahl der Regionen noch offen. Sie spiegeln die aktuellen politischen Fragestellungen wider. Als Pikanterie muss man bemerken, dass die lokale Selbstverwaltung in der Republik Slowenien eine reiche und mannigfaltige Geschichte hat, vor allem vom territorialen Gesichtspunkt aus betrachtet, war doch das Gebiet Sloweniens im Laufe der Geschichte verschiedenen staatlichen Gebilden zugehörig.

 

Im Selbstverständnis vieler Slowenen gibt es diese neun gewachenen Regionen, die jedoch keine eigenen Verwaltungsgebilde sind: Promorska, Notranska, Gorenjska, Ljubljana, Dolenjska, Bela Krajina, Koroška, Stajerska, Prekmurje.

 

Neben den Gemeinden als eigenen jusristischen Personen des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften) finden sich in Slowenien im öffentlichen Sektor auch Kammern, öffentliche Betriebe, öffentliche Agenturen und andere so genannte juristische Personen des öffentlichen Rechts.

 

2. Wie die Verwaltung (nicht) arbeitet

 

Für die Verwaltungsorgane in Slowenien galt lange Zeit die „volkstümliche“ Überzeugung, dass sie steif und nicht anpassungsfähig sind, dass sie zeitaufwendig vorgehen und dass sie im Grunde genommen für den Staatsbürger unfreundliche Institutionen sind. In den letzten Jahren wurden deshalb ausnehmend viele Projekte auf Kiel gelegt, mit denen die Regierung den Bürgern Verwaltungsdienstleistungen näher bringen möchte, die wir in der Folge noch näher schildern wollen. Etliche sind vor allem dem Gebiet der Informatisierung der Verwaltungstätigkeiten zuzurechnen - von der elektronischen Gewerbeanmeldung und -registrierung und der elektronischen Immatrikulation bis zur elektronischen Einsichtnahme in die eigenen persönlichen Daten und zur elektronischen Bezahlung von Verwaltungsgebühren.

 

Ein besonders bedeutender Wandel vollzieht sich zurzeit im Bereich der öffentlichen Angestellten (Bediensteten). Hier regelt ein Gesetz das Arbeitsverhältnis und die für sie geltenden Rechte und Pflichten aus diesem Arbeitsverhältnis. In diesem Bereich ist in letzter Zeit großer Nachdruck auf die fachliche Entwicklung der Einzelnen gelegt worden, viel Gewicht wird auf die Ausbildung gelegt, immer weniger dagegen auf die finanzielle Sonderstellung, mit der die öffentlichen Angestellten im Vergleich zu den Beschäftigten im privaten Sektor privilegiert wären.

 

Man darf darüber hinaus nicht die Aufsicht über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung vergessen. Diese wird von Verwaltungsinspektoren ausgeübt. Freilich aber, weil der größte Anteil der so genannte Policy-Making-Teil ist, ist die Aufsicht auch politisch, und über diesen Teil der Verwaltung haben andere Zweige der Obrigkeit die Aufsicht, natürlich auch die Medien und die Staatsbürger. Besonders wichtig sind aber auch die Rechtsmittel, die der Einzelne gegenüber den Verwaltungsorganen besitzt. In Slowenien gilt das so genannte Verwaltungs-Verfahrensgesetz, das genau die Verfahrensregeln in den Verwaltungsprozessen vorschreibt und so auch die Rechtsmittel, die dem Einzelnen zur Verfügung stehen. Diese Rechtsordnung ist jedoch in Slowenien ständigen Neuerungen, Ergänzungen und Veränderungen unterworfen, in den allermeisten Fällen aus dem Verlangen, ein möglichst einfacheres und freundlicheres Verfahren für die Bürger in ihrer Beziehung zum Staat zu ermöglichen.

 

3. Herausforderungen

 

Die letzten Jahre stellten die slowenische staatliche Verwaltung vor allem vor die Herausforderungen einer Verminderung der Personalstärke bei den öffentlichen Angestellten, einer Wirksamkeitssteigerung des öffentlichen Sektors im Sinne der Ideen einer »neuen öffentlichen Verwaltung«, die nicht zuletzt mehr privatwirtschaftliche Vorstellungen einbringen würde, wie Wettbewerb, Effizienz und Kundenorientierung. Geradezu ausgezeichnet schlägt sich der öffentliche Sektor in Slowenien dagegen (wie oben bereits erwähnt) mit modernen Technologien. So werden jedem, der Zugang zum Internet hat, die interessanten und vielfältigen Inhalte des staatlichen Portals E-Verwaltung zur Verfügung gestellt und immer mehr Dienstleistungen können alle Staatsbürger Sloweniens in Anspruch nehmen, einfach vom häuslichen PC aus. Weil in Slowenien auch Ungarisch und Italienisch Amtssprachen sind, werden die Inhalte des Portals neben Englisch auch in diesen beiden Sprachen angeboten. Unter den interessantesten Dienstleistungen sind zu nennen: das Staatliche Portal für Business Entities, der elektronische Liegenschaftskataster, die elektronische Steuer(erklärung), E-Demokratie, E-Stellenvermittlung und verschiedene Führer für Web-Dienste der slowenischen Verwaltung.

 

(ma)