Schulpflicht |
Allgemeine
Schulpflicht Formell wurde das bisher bereits weit verbreitete Vorschuljahr (im 6. Lebensjahr, wenn die Kinder fünf sind) in die gemeinsame Pflichtschulzeit mit einbezogen. Erst nach 9 Jahren (im 15. Lebensjahr und damit nach der gemeinsamen Mittelschule) müssen sich slowenische Kinder (und Eltern) entscheiden: für die drei- oder fünfjährige berufsorientierte Schule oder das vierjährige, zur Hochschulreife führende Gymnasium. Erst mit 14 gehen die Kinder also auseinander. Die Matura (das Abitur) kann daher - wie schon vor der Verlängerung der Pflichtschulzeit - im 19. Lebensjahr (also mit 18 wie in Österreich, der Schweiz und bald auch in ganz Deutschland) abgelegt werden. Die bunte, mit Süßigkeiten und anderen Überraschungen gefüllte "Schultüte" ist allerdings für slowenische Schulkinder noch weniger verbreitet als in den meisten deutschsprachigen Ländern. (pe) |
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